WAS BEDEUTET „ORTHOGNATHE CHIRURGIE“?
Die „Orthognathe Chirurgie“ hat die richtige Ausrichtung von Ober- und Unterkiefer zueinander und zum Gesichtsschädel zum Ziel. Dies kann durch eine Operation erreicht werden. Gleichbedeutend werden die Begriffe „Dysgnathie-Chirurgie“, „kieferorthopädische Chirurgie“, skelettverlagernde Operation, Umstellungsosteotomie oder profilverbessernde Operation gebraucht.
WAS HEISST DAS GENAU? BETRIFFT MICH DIES?
Unter einem Fehlbiß, der auch durch eine Operation korrigiert werden muss, versteht man das Nicht-Zusammenpassen von Ober- und Unterkiefer. Dies kann beispielsweise ein Vorbiß des Unterkiefers sein, der in einem zu weit vorstehenden Kinn sichtbar wird, aber auch durch eine seitliche Abweichung oder ein Nichtüberlappen der Schneidezähne, so dass das Abbeißen nicht möglich ist.
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Fehlbißsituationen. Erhebliche Abweichungen vom „normalen“ Gesichtsprofil, beispielsweise ein Doppelkinn bei schlanken Gesichts- und Halsweichteilen oder eine zu kurze Oberlippe mit vorstehenden, oberen Frontzähnen beruhen nicht selten auf einer Dysgnathie. Selbst wenn sich das Gesichtsprofil scheinbar nur in einem Kiefer auswirkt, kann es in Einzelfällen nötig sein, zur optimalen Profilverbesserung sowohl Ober- und Unterkiefer korrekt auszurichten.
Ein Fehlbiß kann auch ein Teilaspekt einer komplexeren Fehlbildung des Gesichtsschädels sein, wie z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, bei der hemifazialen Mikrosomie oder beim Franceschetti-Syndrom.
SOFERN MICH DIES BETRIFFT: WAS KANN ICH TUN?
Wenn Sie glauben, dass Sie selbst oder ein Familienangehöriger betroffen sind, sollten Sie sich beraten lassen. Der erste Ansprechpartner für ein Beratungsgespräch ist meist Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin. Sie sollten in der Lage sein, zu beurteilen, ob eine Fehlbißsituation vorliegt.
Selbstverständlich beraten auch wir Sie nach Voranmeldung gerne:
Sprechstundenzeit: Montags von 14.30-16.30 Uhr
Terminvergabe: +49 551 39 63848
Email: mkg-ambulanz@med.uni-goettingen.de
MUSS IMMER OPERIERT WERDEN?
Keineswegs muss jede Fehlbißsituation operativ behandelt werden. Die meisten Situationen, besonders wenn sie nicht sehr ausgeprägt sind, können allein vom Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ohne Operation behandelt werden.
Auch in den Fällen, in denen eine Operation nötig ist, muss regelhaft ein Kieferorthopäde die Vor- und Nachbehandlung übernehmen. Wir verstehen uns als Partner in einem Team aus dem Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen, dem Kieferorthopäden und dem Zahnarzt, das sich für eine optimale Behandlung zusammenfinden muss.
WANN MUSS OPERIERT WERDEN?
Ein Fehlbiß kann sich von der Geburt bis zum jungen Erwachsenenalter hin entwickeln. Er kann angeboren oder erworben sein und kann auch in späteren Lebensabschnitten noch behandlungsbedürftig werden
Meistens wird der Fehlbiß, bei Jugendlichen in der Schulzeit behandelt. Eine Operation zur Beseitigung eines Fehlbisses wird dann am meist am jungen Erwachsenen durchgeführt. Bei sehr ausgeprägten Fehlbissen kann auch ein früheres operatives Eingreifen notwendig werden. Dies erfordert eine frühzeitige Beratung und die Abstimmung der Behandlungsplanung des Kieferorthopäden mit dem Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Durch einen gemeinsamen Behandlungsplan vereinfacht und verkürzt sich die gesamte Behandlung.
WIE LANGE DAuerT EINE BEHANDLUNG?
In der Regel ist bei einem Fehlbiß, dessen Therapie auch eine Operation erfordert, von einer mehrjährigen (1 bis 3 Jahre) Behandlungszeit auszugehen. Dies schließt eine kieferorthopädische Vor- und Nachbehandlung ein.
Die Operation wird ambulant vorbereitet, zur Operation wird der Patient stationär aufgenommen. Die Dauer des stationären Aufenthaltes richtet sich nach dem Umfang der Operation, liegt aber auch bei komplexen Eingriffen in der Regel unter 14 Tagen. Arbeitsunfähigkeit kann in Abhängigkeit von der vom Patienten ausgeübten Tätigkeit noch darüber hinaus bestehen. Die früher notwendige Verschnürung von Ober- und Unterkiefer ist heute meist nicht mehr erforderlich. Nach der Operation wird die Behandlung kieferorthopädisch im Sinne einer Feineinstellung der Zahnposition zur fortgeführt.
Teilweise ist noch ein kurzer stationärer Aufenthalt zur Entfernung der Osteosynthesematerial ein halbes bis ein Jahr nach der Operation erforderlich.
IST DIE BEHANDLUNG AUFWENDIG UND GEFÄHRLICH?
Die kombinierte kieferorthopädische und mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Behandlung zur Beseitigung eines Fehlbisses erfordert eine gute Mitarbeit und eigene Motivation des. Es handelt sich mittlerweile um eine Routinebehandlung, die durch aufwendige vorbereitende Maßnahmen ein hohes Maß an Sicherheit bietet.
Da es aber nicht nur ein einziges Standardverfahren der orthognathen Chirurgie, müssen individuellen Risiken im persönlich besprochen werden. Hierzu dient die Beratung in unserer Dysgnathie-Sprechstunde.
WAS KOSTET EINE BEHANDLUNG?
In der Regel werden die Kosten für eine notwendige Dysgnathie-Behandlung von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Notwendige kieferorthopädische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezahlt, erforderliche Operationen auch darüber hinaus. Für jeden Patienten muss ein individueller Behandlungsplan erstellt und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Für Operationen, die nicht der Beseitigung eines Fehlbisses dienen, sondern eindeutig als ästhetische Operation einzuordnen sind, gibt es keine Kostenerstattung durch die Krankenkassen.
WENN ICH WEITERE FRAGEN HABE ODER MICH BERATEN LASSEN MÖCHTE?
Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin ist in der Lage, Ihnen eine orientierende Beratung anzubieten. Wenn diese bereits erwähnt haben, dass eine Operation möglicherweise notwendig werden könnte, sollten Sie sich bei uns melden. Wir beraten Sie gerne im Rahmen unserer Dysgnathie-Sprechstunde.
Sprechstundenzeit: Montags von 14.30-16.30 Uhr
Terminvergabe: +49 551 39 63848
Email: mkg-ambulanz@med.uni-goettingen.de
Damit der richtige Ansprechpartner für Sie zur Verfügung steht, sollten Sie sich einige Tage zuvor anmelden. Wenn Sie Ihr Kind vorstellen möchten, ist für die Entscheidung, ob behandelt und operiert werden soll, die Anwesenheit beider Eltern oder Erziehungsberechtigten sinnvoll.
Alle verfügbaren Informationen über Patienten (besonders Röntgenbilder des Kopfes, Gipsmodelle) sind hilfreich und sollten zum Beratungsgespräch zur mitgebracht werden.
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